Anmeldung eines kurzfristigen Minijobs

Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale stehen hilfreiche Informationen zur Anmeldung eines kurzfristigen Minijobs. Hierzu ein Auszug:

„Als Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, Ihren Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Hierbei kommt es darauf an, was Sie mit ihm vereinbart haben und welche Angaben er Ihnen im Personalfragebogen, unter anderem zu weiteren Beschäftigungen, macht. Stellen Sie dabei fest, dass es sich um einen 450-Euro- oder kurzfristigen Minijob handelt, müssen Sie Ihren Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Zusammen mit der individuellen Meldung zur Sozialversicherung für den jeweiligen Minijobber, übermitteln Sie auch einen Beitragsnachweis über die Höhe Ihrer Abgaben im jeweiligen Beitragsmonat – beides ist grundsätzlich nur durch Datenübertragung mit zugelassenen systemgeprüften Programmen an die Einzugsstellen möglich.

Was Sie melden müssen:

Für kurzfristige Minijobber müssen Sie folgende Meldungen erstatten:

  • Anmeldungen
  • Abmeldungen
  • UV-Jahresmeldungen

Schlüsselzahlen für den Grund der Abgabe sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen

Hier geben Sie z.B. Folgendes an:

  • 10 für eine Anmeldung
  • 30 für eine Abmeldung
  • 40 für eine gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung, sofern der Beginn der Beschäftigung nicht mehr als 6 Wochen zurückliegt
  • 92 für eine UV-Jahresmeldung

Diese Schlüssel gelten auch für versicherungspflichtig Beschäftigte.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen entsprechen denen, die auch für 450–Euro–Minijobs maßgeblich sind.
In der Anlage 2 zu den Gemeinsamen Grundsätzen finden Sie eine Aufstellung aller Abgabegründe.

Schlüsselzahl für die Personengruppe

110= kurzfristige Beschäftigung

Schlüsselzahlen zu den Beitragsgruppen

Die nachfolgenden Schlüsselzahlen sind für die Beitragsgruppen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zulässig.

Schlüsselzahlen für die Personengruppe 110

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitsförderung Pflegeversicherung
0 = kein Beitrag 0 = kein Beitrag 0 = kein Beitrag 0 = kein Beitrag

Text-Quelle + Autor: Minijob–Zentrale – URL: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/01_wie_melde_ich_einen_minijobber_an/02_meldung_von_gewerblichen/02_meldung_kurzfristige/node.html

Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Meldung von kurzfristigen Minijobs
(Stand:13.07.18)