Beihilfe: Höchstsätze angepasst

Das „up-aktuell Unternehmen-Praxis“ hat zum Themenschwerpunkt Beihilfe: Höchstsätze angepasst – Die meisten Beamten bekommen in Zukunft mehr Geld für die Heilmittel-Therapie erstattet auf Ihrer Internetseite einige interessante Informationen. Hierzu ein Auszug:

„Mit der Veröffentlichung der Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 30. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt gelten für die meisten Beamten in Deutschland jetzt leicht verbesserte Erstattungsmöglichkeiten für Heilmittel-Honorare. Dennoch bleibt die Anpassung der Beihilfe immer noch weit hinter der realen Preisentwicklung für Therapie zurück und dürfte nichts an der Preispolitik der einzelnen Praxen ändern.

Ab August 2018 erhalten Beamte rund 20 Prozent mehr Beihilfe, ab dem 1. Januar 2019 werden die Sätze dann erneut um 10 Prozent erhöht. Vermutlich soll damit der aktuellen Preisentwicklung bei den GKV-Honoraren Rechnung getragen werden. Das gelingt allerdings nur bedingt: Die Erstattungsätze der Beihilfe sind seit 2001 nicht mehr gestiegen. Prozentuale Erhöhungen im Umfang der GKV-Steigerungsraten reichen da nicht aus, um 17 Jahre alte Tarife zu aktualisieren…“t

Text-Quel­le: up-aktuell Unternehmen-Praxis, URL: https://www.up-aktuell.de/aktuell/2018/08/themenschwerpunkt-beihilfe-hoechstsaetze-angepasst-die-meisten-beamten-bekommen-in-zukunft-mehr-geld-fuer-die-heilmittel-therapie-erstattet-41375.html
(Stand:04.12.18)