Demenzkranke – Pflichten von Angehörigen

Die Informationsplattform von Wegweiser Demenz bietet Patienten, Angehörigen, Betreuern und behandelnden Ärzten/Therapeuten Informationen rund um die Demenz Krankheit. Hier findest Du sehr hilfreiche Informationen zum Thema Pflichten von Angehörigen und Betreuern. Hierzu ein Auszug:

„Die Sorge um das Wohl Demenzkranker geht auch mit bestimmten Pflichten von Angehörigen und Betreuern einher. Wer beispielsweise aufsichtspflichtig ist, muss gegebenenfalls für Schäden geradestehen, die die Betroffenen verursachen. Erwachsene Kinder müssen ab einem bestimmten Einkommen Unterhalt zahlen, wenn ihre kranken Eltern die Kosten für das Pflegeheim oder eine andere Wohnform nicht allein aufbringen können.

Wenn Sie als rechtlicher Betreuer oder rechtliche Betreuerin die Personensorge für einen demenzkranken Menschen übernommen haben oder auch als Haushaltsvorstand mit demenzkranken Angehörigen zusammenleben, sind Sie rechtlich gesehen aufsichtspflichtig. Damit haften Sie in bestimmten Fällen für Schäden, die Demenzkranke anrichten.

Allerdings kann niemand von pflegenden Angehörigen erwarten, dass diese ihren kranken Vater oder ihre kranke Schwiegermutter in jeder Minute überwachen. Wer nachweisen kann, dass alles Zumutbare getan wurde, um seine Pflicht zu erfüllen und Schadensfälle zu verhindern, muss keinen Schadensersatz leisten.“

Text-Quelle + Autor: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wegweiser Demenz – URL: https://www.wegweiser-demenz.de/informationen/rechte-und-pflichten/angehoerige-und-betreuer/pflichten.html

Unter dem folgenden Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Pflichten von Angehörigen und Betreuern

(Stand:28.06.18)