Geld zurück bei Krankheit eines Minijobber?!

Auf den Internetplattformen der Minijob-Zentrale und der Knappschaft Bahn See findest Du sehr hilfreiche Informationen zum Thema Arbeitgeberversicherung, Umlageverfahren U1 und U2. Hierzu ein Auszug zu den Themen:

„Minijober haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Damit dies für Sie als Arbeitgeber keine unberechenbar hohe finanzielle Belastung darstellt, sind Sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft grundsätzlich umlagepflichtig. Diese erstattet Ihnen Ihre Aufwendungen.

Sie zahlen zwei Umlagebeiträge als Ausgleich:

a) für Ihre Aufwendungen bei Krankheit Ihres Minijobbers: Umlageverfahren U1 in Höhe von 0,9 %“

Text-Quelle: Minijob-Zentrale – URL: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/05_arbeitgeberversicherung/node.html
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Arbeitgeberversicherung für gewerbliche Minijobs
(Stand:28.06.18)

Quelle: Knappschaft Bahn See – URL: https://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/krankheit/InhaltsNav.html;jsessionid=09ACEF60367495F7031536ADB30CBA13
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit U1
(Stand:28.06.18)

b) für Ihre Aufwendungen bei Mutterschaft Ihres Minijobbers: Umlageverfahren U2 in Höhe von 0,3%

Quelle: Minijob-Zentrale, Knappschaft Bahn See -https://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/mutterschaft/InhaltsNav.html
Unter folgendem Link erhältst Du weitere Informationen:  Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschutz U2
(Stand:28.06.18)