Kurzfristiger Minijob vs. Minijob vs. Midijob

Auf den Internetplattformen der Minijob-Zentrale und Selbstständige.de findest Du hilfreiche Informationen zum Thema 450€ Minijob, kurzfristiger Minijob und Midijob. Hierzu einige Auszüge zu den Themen:

450 € Minijob

„Das vom Gesetzgeber als „Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis” wird auch als „450 € Minijob” bezeichnet. Der Arbeitgeber hat den Minijob bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft anzumelden. Die Anmeldung hat zu erfolgen spätestens sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme.
Der Minijob wird behandelt wie ein normales Arbeitsverhältnis:

  • Für den Urlaub erhält der Minijobber den nach Bundesurlaubsgesetz zustehenden Mindesturlaub, darüber hinaus den vertraglich vereinbarten Urlaub oder den Urlaub nach Tarifvertrag.
  • Im Falle von Krankheit stehen dem Minijobber die gleichen Rechte zu wie dem normal Beschäftigten.
  • An Sonderzuwendungen erhält der Minijobber das im Vertrag Vereinbarte oder nach Betriebsüblichkeit anderen Mitarbeitern gezahlte Sonderentgelt für Fortbildung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.“

Text-Quelle + Autor: Minijob-Zenrale – URL: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs im Gewerbe
(Stand:28.06.18)

Kurzfristiger Minijob

„Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.
Von dem Drei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen.“

Text-Quelle + Autor: Minijob-Zentrale – URL: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/02_rahmenvereinbarungen/node.html
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Rahmenvereinbarungen für kurzfristige Minijobs im Gewerbe
(Stand:28.06.18)

Unterschied zwischen Minijob und Midijob

„Minijob und Midijob unterscheiden sich hinsichtlich der Verdienstgrenzen. In einem Minijob verdienen Mitarbeiter monatlich regelmäßig nicht mehr als 450 €. Sobald der Verdienst regelmäßig zwischen 450,01 € und 850 € liegt, handelt es sich um einen Midijob. Dann spricht man auch von einer Beschäftigung in der Gleitzzone.
In Abhängigkeit vom Beschäftigungsverhältnis unterscheiden sich die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.“

Text-Quelle + Autor:  Selbststaendig.de – Die Seite für Selbstständige und Gründer – URL: https://www.selbststaendig.de/minijob-vs-midijob-unterschiede
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Minijob vs. Midijob – das sind die Unterschiede
(Stand:28.06.18)