Ist mein Physiotherapie-Rezept korrekt ausgefüllt?

Bevor Du einen Termin mit einem Physiotherapeuten vereinbarst, solltest Du die vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) kurz auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Somit kannst Du eventuell noch in der Arztpraxis auf einen Fehler hinweisen und Dir Zeit und unnötige Laufwege ersparen – denn das Rezept muss korrekt ausgestellt sein!


zu 1. Hier muss der Name Deiner Krankenkasse eingetragen sein.
zu 2. Hier müssen Deine Adresse und Dein Geburtsdatum stehen.
zu 3. Hier muss richtig angekreuzt sein: Bist Du von der Heilmittel-Zuzahlung befreit (Befreiungsausweis oder unter 18 Jahren) oder zuzahlungspflichtig?
zu 4. Innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum muss mit der Therapie begonnen werden.
zu 5. Handelt es sich bei Deiner Diagnose um die „Erstverordnung“ (1. Rezept) oder um eine „Folgeverordnung“ (2. Rezept, 3. Rezept, je nach zulässiger Verordnungsmenge des Heilmittelkatalogs)? Oder…
zu 6. Es handelt sich um eine Verordnung „außerhalb des Regelfalles“. (Der Arzt kann abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges weitere Folgeverordnungen verordnen, wenn das Therapieziel mit der Verordnungsmenge im Regelfall nicht zu erreichen ist)….
zu 7. Für solche Verordnungen „außerhalb des Regelfalles“ muss der Arzt eine „medizinische Begründung“ mit einer prognostischen Einschätzung angeben (siehe Punkt 6.).
zu 8. Hier muss angekreuzt sein, ob die Behandlung in der Praxis durchgeführt werden kann oder ob der Therapeut zu Dir kommen muss.
zu 9. Der Arzt richtet sich bei der Angabe der Behandlungsanzahl pro Verordnung nach den Maßgaben des Heilmittelkataloges. Je nach Ausprägung der Erkrankung sowie der Art der Verordnung (Erst-, Folgeverordnung) kann diese Menge variieren.
zu 10. Hier muss die Behandlungsmethode, die Du erhalten sollst eingetragen sein. Die Bezeichnung kann ausgeschrieben oder abgekürzt werden. Bei der Verordnung Manueller Lymphdrainage (und nur dort) ist die Angabe der Therapiedauer erforderlich z.B. „MLD 60 Minuten“.
zu 11. Der verordnende Arzt gibt hier eine Empfehlung für die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche vor. Z.B. 1x pro Woche, 1-2x pro Woche, 2x pro Woche usw..
zu 12. Hier muss die Diagnose und ein für diese Diagnose passender Indikationsschlüssel eingetragen sein.
zu 13. Hier müssen Praxis-Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes vorhanden sein.
(Stand:08.07.18)