Unfallverhütung und Arbeitsschutz in der Physiotherapie

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Informationsplattform von Physio Deutschland bietet Physiotherapeuten hilfreiche Informationen zum Thema Unfallverhütung und Arbeitsschutz. Hierzu ein Auszug:

„Unfallverhütungsvorschriften sind rechtsverbindliche Normen, die zu dem Zweck erlassen werden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. In den Vorschriften werden Anforderungen an die Sicherheit betrieblicher Einrichtungen und Arbeitsverfahren sowie an Verhaltensweisen der Beschäftigten und an die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes festgelegt. Adressat der Unfallverhütungsvorschriften sind Unternehmer und Versicherte, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide müssen sich an die darin enthaltenen Vorschriften halten. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können übrigens seitens der Unfallversicherungsträger als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss sich damit also beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Dabei stehen Physiotherapiepraxen drei verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl:
Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutzbetreuung) gibt es die Wahl zwischen der Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Regelbetreuung hat, je nach Betriebsgröße, zwei Varianten:

1) Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (bis zu 10 Vollzeit- beziehungsweise 20 Teilzeitbeschäftigte und
2) Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
3) Alternative Betreuung

Die alternative Betreuung eignet sich für Unternehmer, die sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker engagieren möchten. Bei dieser Betreuungsform schließen die Praxen einen Vertrag mit einem Kooperationspartner der BGW über die Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Danach nehmen die Praxen als Unternehmer innerhalb von zwei Jahren an einer Unternehmerschulung eines Kooperationspartners der BGW teil. Bis zur Teilnahme an der Unternehmerschulung unterliegt die Praxis jedoch noch der Pflicht zur Regelbetreuung. Die Schulung besteht aus je sechs Lehreinheiten à 45 Minuten zu den Themen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Nach der Schulung führen Sie die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb eigenständig durch und erhalten individuelle Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einen Betriebsarzt des Kooperationspartners. Spätestens nach fünf Jahren nehmen Sie an einer Fortbildungsschulung teil.“

Text-Quelle + Autor: Physio Deutschland – URL: https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/beruf-und-bildung/freiberufler/unfallverhuetung.html
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Unfallverhütung und Arbeitsschutz
(Stand:28.06.18)